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Fehlerhafte Bescheide der Agentur für Arbeit wegen des Eintritts einer Sperrzeit

Häufig stellt die Agentur für Arbeit im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld den Eintritt einer Sperrzeit fest. Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit ist dabei stets ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen. Ein solches liegt etwa dann vor, wenn der Arbeitslose einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden nicht nachkommt. Dann wird eine Sperrzeit von einer Woche festgesetzt und mindert sich die Anspruchsdauer. In Einzelfällen kann es auch zur Rückforderung bereits gezahlten Arbeitslosengeldes kommen.

Betroffene sollten Sperrzeitbescheide der Agentur für Arbeit jedoch nicht vorschnell akzeptieren: Die zusammen mit den Einladungen verwendeten Rechtsfolgenbelehrungen stellen sich oftmals als fehlerhaft dar und können daher den Eintritt einer Sperrzeit nicht rechtfertigen.

Eine Rechtsfolgenbelehrung ist auch erforderlich vor Erlass einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei unzureichenden Eigenbemühungen, bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Ablehnung eines Integrationskurses. Wenn Betroffene in solchen Fällen mit einer Sperrzeit belegt werden, lohnt sich ebenfalls eine rechtliche Überprüfung der Bescheide.

Allgemein gilt, dass Betroffene einen Sperrzeitbescheid stets auf Rechtsfehler überprüfen lassen sollten.

Sind Sie vom Eintritt einer Sperrzeit betroffen? Wir bieten Ihnen eine schnelle Prüfung und Empfehlung, wie sich verhalten sollten, natürlich auch bei allen anderen sozialrechtlichen Fragestellungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf; entsprechende Schreiben können Sie uns jederzeit z.B. per E-Mail zusenden.

 

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